Wie funktioniert das E-Rezept?

01

Einlesen der Gesundheitskarte

Bevor wir ein E-Rezept für Sie ausstellen können, muss Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) im aktuellen Quartal einmal in unserer Praxis eingelesen worden sein.
Erst danach ist die Bearbeitung Ihrer Rezeptanfrage möglich.

Falls Ihre Karte in diesem Quartal bereits eingelesen wurde, ist ein erneutes Einlesen selbstverständlich nicht notwendig.

02

Bestellung des Rezepts

Sie können Ihr Wiederholungsrezept per E-Mail oder über die bereitgestellten Rezeptformulare in der Praxis anfordern.
Bitte geben Sie dabei den genauen Namen des Medikaments sowie die gewünschte Packungsgröße an – so können wir Ihre Bestellung schnell und korrekt bearbeiten.

Auf Wunsch legen wir einen Ausdruck des E-Rezepts zur Abholung in das Abholfach der Heegbach-Apotheke.
Wenn Sie generell einen Papierausdruck des E-Rezepts benötigen, teilen Sie uns das bitte ebenfalls mit.

03

Einlösen in einer Apotheke

Im Regelfall können Sie nach spätestens 2 Werktagen Ihr Rezept in einer Apotheke einlösen. Dazu haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK):

Die Karte in der Apotheke vorzeigen oder einstecken – das E-Rezept wird direkt abgerufen.

  • Mit einem Ausdruck des Rezeptcodes (QR-Code):

Auf Wunsch drucken wir Ihnen das E-Rezept mit dem QR-Code aus.Diesen Ausdruck nehmen Sie mit in die Apotheke, wo der Code gescannt wird.

  • Über die offizielle E-Rezept-App der gematik:

Sie können das Rezept digital empfangen, verwalten und an eine Apotheke Ihrer Wahl senden.

Für die Nutzung benötigen Sie:

  • Die E-Rezept-App (kostenfrei erhältlich)
  • Ihre eGK mit PIN (erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse)
  • Ein NFC-fähiges Smartphone

Ausnahmen 

Nicht alle Verordnungen können als E-Rezept ausgestellt werden. 

Folgende Rezepte sind aktuell nicht als E-Rezept möglich und erfordern weiterhin ein Papierrezept:

  • Hilfsmittelrezepte (z. B. Einlagen, Kompressionsstrümpfe)
     
  • Heilmittelverordnungen (z. B. Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie)
     
  • Verordnungen von Betäubungsmitteln (BtM-Rezepte)
     
  • Rezepturen und bestimmte individuelle Medikamente
     
  • Verordnungen für Privatversicherte - Sie erhalten wie gewohnt das blaue Rezept als Papierausdruck.

©Hausärztliche Gemeinschaftspraxis Erzhausen, R.Depenbrock & A.Sudbrock. Alle Rechte vorbehalten.

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