01
Bevor wir ein E-Rezept für Sie ausstellen können, muss Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) im aktuellen Quartal einmal in unserer Praxis eingelesen worden sein.
Erst danach ist die Bearbeitung Ihrer Rezeptanfrage möglich.
Falls Ihre Karte in diesem Quartal bereits eingelesen wurde, ist ein erneutes Einlesen selbstverständlich nicht notwendig.
02
Sie können Ihr Wiederholungsrezept per E-Mail oder über die bereitgestellten Rezeptformulare in der Praxis anfordern.
Bitte geben Sie dabei den genauen Namen des Medikaments sowie die gewünschte Packungsgröße an – so können wir Ihre Bestellung schnell und korrekt bearbeiten.
Auf Wunsch legen wir einen Ausdruck des E-Rezepts zur Abholung in das Abholfach der Heegbach-Apotheke.
Wenn Sie generell einen Papierausdruck des E-Rezepts benötigen, teilen Sie uns das bitte ebenfalls mit.
03
Im Regelfall können Sie nach spätestens 2 Werktagen Ihr Rezept in einer Apotheke einlösen. Dazu haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Die Karte in der Apotheke vorzeigen oder einstecken – das E-Rezept wird direkt abgerufen.
Auf Wunsch drucken wir Ihnen das E-Rezept mit dem QR-Code aus.Diesen Ausdruck nehmen Sie mit in die Apotheke, wo der Code gescannt wird.
Sie können das Rezept digital empfangen, verwalten und an eine Apotheke Ihrer Wahl senden.
Für die Nutzung benötigen Sie:
Nicht alle Verordnungen können als E-Rezept ausgestellt werden.
Folgende Rezepte sind aktuell nicht als E-Rezept möglich und erfordern weiterhin ein Papierrezept:
©Hausärztliche Gemeinschaftspraxis Erzhausen, R.Depenbrock & A.Sudbrock. Alle Rechte vorbehalten.
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